Gas-Sicherheit

Ist unsere Sicherheit „Kür“ oder auch „Pflicht“?

Die im Keller Ihres Hauses installierten Gasleitungen versorgen Sie ständig mit Gas. Ab der zentralen Haupt-Absperreinrichtung (HAE) gehören diese zu Ihrem Verantwortungsbereich. Haben Sie sich schon mal Gedanken über den Zustand dieser Gasleitungen gemacht? Als Eigentümer liegt es in Ihrem ureigensten Interesse für die Sicherheit der Gasleitungen zu sorgen. Darüber hinaus ergibt sich dafür sogar eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
 
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht schreibt den ordnungsgemäßen Betrieb bzw. Instandhaltung der Hausgasanlage vor. Als Eigentümer sind Sie hierbei in der Verantwortung, auch wenn die Anlage ganz oder teilweise an Dritte vermietet oder zur Benutzung überlassen wird!

Welche Formen der Überprüfung gibt es?

Die anerkannte „Technische Regel Gasinstallation“, kurz TRGI, gibt die technischen Anforderungen sowie die Kontroll- und Überprüfungszeiträume für Ihre Gasleitungen vor. Die „TRGI-Gashausschau“ ist eine gezielte Sichtkontrolle, die jährlich durchgeführt werden muss. Ziel ist es, schnell und zuverlässig den ordnungsgemäßen Zustand der sichtbaren Gasinstallation zu bewerten und somit frühzeitig Mängel zu erkennen und zu beheben. Nicht in Augenschein genommen werden hierbei die unter Putz liegenden Teile der Gasinstallation. Über diese Gashausschau hinaus schreibt die TRGI alle zwölf Jahre die Prüfung der Anlage auf Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit zwingend vor.
 
Gehen Sie auf Nummer Sicher, sprechen Sie unsere Innungsfachbetriebe an.

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Gassicherheit durch  Gashausschau

Auf Nummer Sicher gehehn! Mitder Gashausschau vom Innungsfachbetrieb

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